1x1 Büro- und Buchhaltungsservice*
Wir sorgen dafür, das Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
*Bei allen von mir angebotenen Buchhaltungstätigkeiten handelt es sich um solche im Sinne des § 6 Nr.3 und 4 StBerG. Diese umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.